In der Folge sei sie bei einer Arbeitskollegin untergekommen, bis sie eine eigene Wohnung gefunden habe. Ihr damaliger Ehemann habe sie bei der Kollegin noch etliche Male besucht, jedoch stets "ganz vorsichtig", da die Kollegin in der Nähe des Arbeitsortes des Schwiegervaters gewohnt habe (Protokoll S. 18 ff., act. 129 ff.). Die Beziehung habe ihr damaliger Ehemann aber nicht mehr aufnehmen wollen, während sie selbst dazu weiterhin bereit gewesen wäre (Protokoll S. 26 ff., act. 137 ff.; vgl. auch act. 175 f., 180 f., 193, 196).