explizit dahingehend geäussert habe, damit auch das Ziel verfolgt und erreicht zu haben, das junge Ehepaar durch die Verschuldung daran zu hindern, eine eigene Wohnung finden und somit irgendwann den (schwie- ger-)elterlichen Haushalt verlassen zu können (Protokoll S. 13 und 25, act. 124 und 136).