Protokoll S. 4 f., act. 115 f.). Das Zusammenleben im gemeinsamen Haushalt sei schlimm gewesen, wobei sie meist Probleme mit dem Schwiegervater gehabt habe; die Schwiegermutter sei in der Regel ruhig geblieben. Auch diese sowie – insbesondere – ihr damaliger Ehemann hätten Angst vor dem Schwiegervater gehabt und sich gegen ihn nicht zur Wehr setzen können (Protokoll S. 7, act. 118).