Aufgrund ihrer Einseitigkeit bestehen deshalb erhebliche Zweifel an der Objektivität der entsprechenden Feststellungen. So gelangt der Arzt – soweit verständlich und ohne dies näher zu begründen – zum Schluss, dass der Beschwerdeführer 2 zwingend der Betreuung durch seine Eltern bedürfe und alles andere seinen Zustand erschweren und langfristige (negative) Folgen für seine psychische Entwicklung haben könne. Die Glaubwürdigkeit des Psychologen und die Glaubhaftigkeit seiner Ausführungen sind damit ernsthaft in Frage gestellt.