Die Beschwerdeführerin hält sich nun seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz auf (siehe vorne lit. A). Gemäss ihren eigenen Angaben verstehe sie Schweizer- und Hochdeutsch. Hingegen bereite ihr das Reden und Schreiben der deutschen Sprache immer noch gewisse Schwierigkeiten (act. 180). Diese Angaben lassen sich anhand der Akten insoweit bestätigen, als aus dem Bericht der Kantonspolizei Aargau vom 2. Februar 2024 hervorgeht, dass die Verständigung mit der Beschwerdeführerin auf Hochdeutsch erfolgte und sie anlässlich einer Befragung durch das MIKA vom 15. Mai 2024 allerdings auf einen Dolmetscher angewiesen war (act. 229, 244 f.).