Zusammen mit seiner Familie malträtiere er sie und wolle sie in eine Depression treiben (act. 346). Anlässlich der strafrechtlichen Hauptverhandlung vom 27. März 2023 führte die Beschwerdeführerin unter anderem aus, sie sei malträtiert worden und während ihrer Schwangerschaft ins Frauenhaus gegangen. Sie habe Probleme mit den Schwiegereltern gehabt und dies auch, nachdem sie mit ihrem damaligen Ehemann in eine andere Wohnung gezogen sei. Nachdem ihr damaliger Ehemann im August 2019 ausgezogen sei, habe sie kein Geld für Essen gehabt und habe das Kind mit Kamillentee ernähren müssen, bis sie von der Sozialhilfe Geld bekommen habe (act.