ihr damaliger Ehemann sei in der Nacht vom 6. August 2019 nach einem Streit ausgezogen. Am nächsten Tag habe sie ihrem Rechtsanwalt eine SMS geschrieben, welche im Rahmen des Strafverfahrens nach entsprechender Entbindung vom Anwaltsgeheimnis offengelegt wurde. In der SMS schrieb die Beschwerdeführerin unter anderem, dass ihr damaliger Ehemann sie verlassen und ihr nichts zurückgelassen habe. Zusammen mit seiner Familie malträtiere er sie und wolle sie in eine Depression treiben (act. 346).