Das Verhältnis zu ihm sei gut. Das Problem sei die Schwiegermutter. Das vom Ehemann übersetzte Dokument konnte der Beschwerdeführerin anlässlich der Einvernahme auf dem Polizeiposten korrekt übersetzt werden. Die Beschwerdeführerin habe dabei sichtlich erleichtert gewirkt, nachdem sie erfahren habe, dass sie die Schweiz nicht – wie von ihr angenommen – innert Frist verlassen müsse (MI-act. 383).