Geld und könne keine wichtigen Sachen für ihr Kind besorgen. Der Ehemann melde sich nur noch, um der Beschwerdeführerin zu drohen und um ihr mitzuteilen, dass er sich bei seiner neuen Freundin aufhalte. Die Beschwerdeführerin habe sich dann bei der Arztpraxis gemeldet und sie hätten die Beschwerdeführerin finanziell unterstützt. Dem Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 19. Februar 2020 ist zu entnehmen, eine Drittperson habe sich am 29. Januar 2020, um 22.14 Uhr, gemeldet, da sie die Beschwerdeführerin mit ihrem Baby angetroffen habe und diese von ihrem grossen Problem mit dem Ehemann berichtet habe. In der Folge sei die Stadtpolizei O.___