Der Arzt wies darauf hin, dass die Situation vor ein paar Tagen eskaliert sei und der Ehemann die Beschwerdeführerin samt dem gemeinsamen Kind aus der Wohnung geworfen habe. Später habe er ihr geschrieben, sie könne nun doch nach Hause kommen und er würde aus der Wohnung gehen. Die Beschwerdeführerin habe kein - 23 -