Dies, nachdem sich der Ehemann bei ihr entschuldigt und das Geschehene bereut habe. Wohl auch, damit das zu diesem Zeitpunkt noch ungeborene Kind nicht ohne Vater aufwachse, haben die Eheleute wieder ein gemeinsames Eheleben aufgenommen. Sie zogen in eine andere Wohnung, ohne die Familienmitglieder des Ehemannes (MIact. 185, 161 ff., 263 f., 313; act. 18). Aus den Akten geht weiter hervor, dass der gemeinsame Sohn am tt.mm.jjjj geboren wurde (MI-act. 283 f.).