Der damalige Ehemann sowie die damalige Schwiegermutter der Beschwerdeführerin haben anlässlich ihrer jeweiligen Einvernahme vom 12. Dezember 2018 alle von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Vorfälle häuslicher Gewalt bestritten (MI-act. 234 ff., 241 ff.). Beide führten aus, dass die Beschwerdeführerin traurig gewesen sei, als sie erfahren habe, dass es ein Junge gebe. Deswegen sei sie vor dem Arzt zusammengebrochen (MI-act. 235, 238, 243). In den Berichten des Spitals und des Frauenarztes finden diese Schilderungen, insbesondere der erwähnte Zusammenbruch der Beschwerdeführerin, keine Erwähnung (vgl. MI-act. 111, 215).