Auch hielt der Arzt in seinem Bericht ausdrücklich fest, er habe beobachtet, dass die Schwiegermutter die Beschwerdeführerin nie aus den Augen gelassen habe. Als die Schwiegermutter zur Toilette gegangen sei, habe die Beschwerdeführerin gegenüber einer Mitarbeiterin, welche dieselbe Sprache spreche, gesagt, Angst zu haben, weil sie zuhause geschlagen werde (MI-act. 111).