Ihre Schwägerin und ihr Ehemann seien aber bei ein paar Vorfällen mit der Schwiegermutter anwesend gewesen. Nur der Schwiegervater habe nie etwas gesehen, weil er am Arbeiten gewesen sei (MI-act. 229). Weiter sei sie von ihrer Schwiegermutter und ihrem Ehemann dazu aufgefordert worden, ihr Kind abzutreiben (MI-act. 224, 226). Ihre Schwiegermutter habe ihr zudem gedroht, dass sie keine Aufenthaltsbewilligung erhalten würde, wenn sie das Kind behalte. Die Schwiegermutter habe auch gesagt, sie müsse ihr Kind abtreiben, sonst würde die Beschwerdeführerin ihren Bruder nie mehr sehen (MIact. 229).