224, 227 f.). Einmal habe die Schwiegermutter ihre flache Hand auf den Bauch der Beschwerdeführerin gehalten, dann mit der Hand nach unten gedrückt und dabei gesagt, dass es das Kind nicht geben würde. Dies sei im Badezimmer passiert, etwa vier bis fünf Tage nach dem Vorfall mit ihrem Ehemann und dem Faustschlag in den Bauch (MI-act. 229). Jeden Tag habe ihre Schwiegermutter Druck auf sie ausgeübt (MI-act. 228). Die Vorfälle seien mehrheitlich nachmittags passiert, wenn ihr Ehemann nicht zuhause gewesen sei. Ihre Schwägerin und ihr Ehemann seien aber bei ein paar Vorfällen mit der Schwiegermutter anwesend gewesen.