Zu den von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Vorfällen häuslicher Gewalt durch ihre damalige Schwiegermutter geht aus der delegierten Einvernahme vom 5. Dezember 2018 im Wesentlichen Folgendes hervor: Ungefähr eine Woche nach der Einreise in die Schweiz habe es mit den Vorfällen mit der Schwiegermutter angefangen (MI-act. 228). Die Schwiegermutter habe sie beschimpft, ihr an den Haaren gerissen und habe ihr Ohrfeigen gegeben. Wie oft dies passiert sei, könne sie nicht genau sagen, vielleicht zehn- bis zwanzigmal. Die Schwiegermutter habe ihr zudem ungefähr drei- bis viermal gegen den Kopf geschlagen, sodass sie fast bewusstlos geworden sei (MI-act. 224, 227 f.).