Sie habe das Gefühl, dass er das gemacht habe, damit sie ihr Kind verlieren würde. Sie sei aber nicht sicher. Im Übrigen habe er manchmal nicht mit ihr geredet oder er habe sie auch mal laut angeschrien, beschimpft habe er sie aber nicht (MI-act. 227). Schliesslich führte die Beschwerdeführerin aus, ihren Ehemann immer noch zu lieben. Sie wolle nicht, dass ihr Kind ohne Vater aufwachse. Wenn ihr Ehemann eine eigene Wohnung mieten würde, wäre sie bereit, wieder mit ihm zusammenzuleben. Mit ihrer Schwiegermutter könne sie aber nicht mehr zusammenwohnen (MIact. 232). - 20 -