Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass Nationalund Ständerat erst kürzlich einer parlamentarischen Initiative zugestimmt haben, wonach für die Beurteilung, ob ein Ehegatte Opfer häuslicher Gewalt wurde, neu insbesondere folgende Hinweise zu berücksichtigen sind: Anerkennung als Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes durch die dafür zuständigen Behörden und Bestätigung einer notwendigen Betreuung oder Schutzgewährung durch eine auf häusliche Gewalt spezialisierte und in der Regel öffentlich finanzierte Fachstelle (vgl. Schlussabstimmungstext vom 14. Juni 2024, Bundesblatt [BBl] 2024 1449, Referendumsfrist läuft bis 3. Oktober 2024). Zusammenfassend sprechen der Eintritt und die Dauer