Als getrenntlebende und alleinerziehende Frau hätte sie im patriarchalischen Gesellschaftssystem im Kosovo mit Diskriminierung und Ächtung zu rechnen. Mittlerweile arbeite die Beschwerdeführerin zu 100 %, könne ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten und habe keine Schulden (act. 179 ff.). Auch würde der Kindsvater nun ebenfalls bei der Kindsbetreuung mithelfen. Die Beschwerdeführerin habe sich hier einen grossen Freundeskreis aufbauen können und sie verstehe Deutsch problemlos. Beim Schreiben und Reden habe sie allerdings noch ein paar Schwierigkeiten.