zuständige Staatsanwältin mitgeteilt habe, sie habe gegen dieses Strafurteil Berufung erklärt (act. 365 f.). Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: