Am 1. Mai 2024 nahm das Verwaltungsgericht eine E-Mail der Arbeitgeberin der Beschwerdeführerin vom 29. April 2024 zu den Akten, wonach der Beschwerdeführerin gekündigt worden sei (act. 222 ff.). Der Polizeibericht der Kantonspolizei Aargau vom 2. Februar 2024 wurde der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 26. Juni 2024 samt Beilagen zur Kenntnisnahme zugestellt (act. 225 ff.). Mit Verfügung vom 29. Juli 2024 nahm das Verwaltungsgericht das begründete Urteil der Präsidentin des Bezirksgerichts R._____ vom 27. März 2023 zu den Akten (act. 338 ff.). Der Instruktionsrichter hielt zudem fest, dass die -7-