, 216 f.). Die Beschwerdeführerin wurde u.a. wegen Führens eines Motorfahrzeuges ohne den erforderlichen Führerausweis mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je Fr. 110.00 und einer Busse von Fr. 1'800.00 bestraft. Die am 12. April 2024 beim Verwaltungsgericht eingegangene Anfrage des Migrationsamtes des Kantons Zürich vom 22. März 2024 wurde der Beschwerdeführerin zur Kenntnisnahme zugestellt (act. 220 f.). Am 1. Mai 2024 nahm das Verwaltungsgericht eine E-Mail der Arbeitgeberin der Beschwerdeführerin vom 29. April 2024 zu den Akten, wonach der Beschwerdeführerin gekündigt worden sei (act.