Nachdem sich die Beschwerdeführerin hierzu nicht vernehmen liess, wurde ihr mit Verfügung vom 30. November 2023 eine Nachfrist bis zum 3. Januar 2024 gesetzt (act. 171 f.). Am 20. Dezember 2023 ging beim Verwaltungsgericht die Verfügung der Staatsanwaltschaft M._____ vom 16. Dezember 2023 betreffend Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz ein (act. 174 ff.). Mit Eingabe ihres erneut beigezogenen Rechtsvertreters vom 3. Januar 2024 liess die Beschwerdeführerin Stellung nehmen und diverse Unterlagen einreichen (MI-act.