enthaltsbewilligung betitelte Eingabe der Beschwerdeführerin vom 14. November 2022 wurde von der Vorinstanz an das Verwaltungsgericht weitergeleitet (act. 156 ff.). Gemäss Beschluss der Sozialen Dienste P._____ vom 5. Januar 2023 konnte sich die Beschwerdeführerin per 31. Dezember 2022 von der Sozialhilfe ablösen (act. 161 f.).