Am 12. Mai 2021 nahm das Verwaltungsgericht den Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 29. April 2021 samt Beilagen zu den Akten (act. 84 ff.). Ein beim Verwaltungsgericht eingegangener Arbeitsvertrag vom 3. September 2021 wurde der Beschwerdeführerin zur Kenntnisnahme zugestellt (act. 95 ff.). Mit Verfügung vom 26. Januar 2022 nahm das Verwaltungsgericht die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft M._____ vom 18. Januar 2022 zu den Akten (act. 109). Am 1. Februar 2022 ging beim Verwaltungsgericht die Verfügung der Sozialen Dienste P._____ vom 20. Februar 2022 ein (act. 111 ff.). Mit Eingabe vom 18. Mai 2022 legte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin weitere Akten ins Recht (act.