6. Es sei der Beschwerdeführerin ein Replikrecht zu gewähren. 7. Zwecks Beurteilung der Angelegenheit seien von der Beschwerdeführerin (ZEMIS-Nr. [...]) die vollständigen Akten beizuziehen. 8. Zudem seien Zwecks Beurteilung der Angelegenheit die Akten der Staatsanwaltschaft W._____ ([...]) beizuziehen. Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen.