1. Der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 10.02.2020 sei aufzuheben und der Beschwerdeführerin die Aufenthaltsbewilligung zu verlängern sowie folgerichtig von einer Wegweisung abzusehen und der Beschwerdeführerin für das vorinstanzliche Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege unter Beigabe des Unterzeichneten als ihren unentgeltlichen Rechtsbeistand zu gewähren. 2. Eventualiter sei der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin aufzuheben und die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.