Am 25. Februar 2019 bewilligte das Bezirksgericht V._____ das Getrenntleben der Eheleute (MI-act. 252). Mit Schreiben ihres Rechtsvertreters vom 23. April 2019 teilte die Beschwerdeführerin mit, das eheliche Zusammenleben mit ihrem Ehemann wieder aufgenommen zu haben (MI-act. 258). Am tt.mm.jjjj kam der gemeinsame Sohn zur Welt, welcher im Besitz der Niederlassungsbewilligung ist (MI-act. 283 f., 364).