Das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) ging davon aus, dass die Beschwerdeführerin nicht bei ihrem Ehemann Wohnsitz genommen hatte, und stellte ihr daher mit Schreiben vom 5. Dezember 2018 den Widerruf der Einreiseermächtigung in Aussicht (MI-act. 66 f.). Hierauf nahm die Beschwerdeführerin am 14. Dezember 2018 Stellung und wies unter anderem darauf hin, Opfer ehelicher Gewalt geworden zu sein und sich deshalb nun im Frauenhaus aufzuhalten. Sie ersuchte um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, eventualiter um Verlängerung ihres Visums (MI-act. 75 ff.). Beide Anträge wurden durch das MIKA mit Schreiben vom 19. Dezember 2018 formlos abgewiesen.