A. Die Beschwerdeführerin heiratete am 6. August 2018 im Kosovo einen in der Schweiz niederlassungsberechtigten Landsmann und reiste am 7. Oktober 2018 in die Schweiz ein (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 7 f., 61). Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde der Beschwerdeführerin keine Aufenthaltsbewilligung erteilt. Das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) ging davon aus, dass die Beschwerdeführerin nicht bei ihrem Ehemann Wohnsitz genommen hatte, und stellte ihr daher mit Schreiben vom 5. Dezember 2018 den Widerruf der Einreiseermächtigung in Aussicht (MI-act.