25. April 2018, mit dem der Beschwerdeführer wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen im Jahr 2013, zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt wurde (MI- 174 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2020