4.1.4. In Bestätigung der vorinstanzlichen Erwägungen (act. 7) ist schliesslich festzuhalten, dass bei der Beurteilung, ob bei einer niederlassungsberechtigten ausländischen Person ein Rückstufungsgrund im Sinne von Art. 63 Abs. 2 i.V.m. Art. 58a AIG vorliegt, grundsätzlich deren Verhalten während ihres gesamten Aufenthalts in der Schweiz berücksichtigt werden darf – und nicht 2020 Migrationsrecht 173