gemäss Art. 63 Abs. 2 AIG geprüft, nachdem das MIKA in seiner erstinstanzlichen Verfügung zum Schluss gelangt war, ein Widerruf mit Wegweisung gemäss Art. 63 Abs. 1 AIG erweise sich zum gegebenen Zeitpunkt als unverhältnismässig (MI-act. 609). Im Folgenden ist zu prüfen, ob die Vorinstanz die vom MIKA verfügte Rückstufung des Beschwerdeführers zu Recht für zulässig befunden hat. 4. 4.1. 4.1.1. Wie gesehen, liegt gemäss Art. 63 Abs. 2 i.V.m. Art. 58a Abs. 1 lit.