Nach dem Gesagten ergibt sich für das Migrationsamt gegenüber einer niederlassungsberechtigten ausländischen Person, bei welcher Anhaltspunkte für ein migrationsrechtlich relevantes Fehlverhalten vorliegen, grundsätzlich folgendes Prüfprogramm: 1) Erweist sich ein Widerruf der Niederlassungsbewilligung mit Wegweisung als begründet und verhältnismässig, ist die Niederlassungsbewilligung zu widerrufen und der oder die Betroffene aus der Schweiz wegzuweisen. Eine Rückstufung fällt ausser Betracht, da diese keine mildere Massnahme zum Widerruf mit Wegweisung darstellt.