Gleichwohl lasse die langjährige Straffälligkeit des Beschwerdeführers auf eine ausgeprägte Geringschätzung und Respektlosigkeit gegenüber der hiesigen Rechtsordnung sowie gewichtige Integrationsdefizite schliessen, weshalb die Niederlassungsbewilligung zu widerrufen und im Sinn einer Rückstufung durch eine Aufenthaltsbewilligung zu ersetzen sei. Da für die Rückstufung die Integration und die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, mithin zeitlich offene Dauersachverhalte, massgebend seien, liege kein Verstoss gegen das 158 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2020