Gemäss dem Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamts R. vom 16. Mai 2019 waren gegen den Beschwerdeführer zu diesem Zeitpunkt für die vergangenen fünf Jahre 13 offene Betreibungen über zusammengezählt CHF 72'277.45 registriert (infolge Rechtsvorschlags eingestellte Betreibungen nicht berücksichtigt; MIact. 581 ff.). Nach vorgängiger Gewährung des rechtlichen Gehörs verfügte das MIKA am 18. September 2019 den Widerruf der Niederlassungsbewilligung. Zugleich erteilte es dem Beschwerdeführer vorbehaltlich Zustimmung durch das SEM eine Aufenthaltsbewilligung (MI-act. 586 ff., 606 ff.).