322 ff.). - Urteil des Obergerichts des Kantons S. (Obergericht) vom 25. April 2018 wegen Widerhandlung gegen das BetmG; Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten bei einer Probezeit von fünf Jahren und einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 70.00 (MIact. 554 ff.). - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft U. vom 17. Dezember 2018 wegen Vergehens und fahrlässigen Vergehens gegen das GSchG; Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 80.00 (MI-act. 640 f.). 156 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2020