19 f.). - Strafbefehl des Ministère public du canton de V. vom 12. Dezember 2011 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln; Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 70.00 bei einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von CHF 500.00 (MIact. 576). - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft X. vom 4. Februar 2013 wegen Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn; Verurteilung zu einer Busse von CHF 400.00 (MI-act. 23 f.). 2020 Migrationsrecht 155