Verurteilung zu einer Busse von CHF 1'050.00 (MI-act. 9 f.). - Strafbefehl des Bezirksamts X. vom 16. Oktober 2009 wegen ungenügender Sicherung der Ladung; Verurteilung zu einer Busse von CHF 300.00 (MI-act. 16 ff.). - Strafbefehl des Bezirksamts W. vom 1. Februar 2010 wegen Inverkehrbringens eines Anhängers in nicht vorschriftsgemässem Zustand und Nichtanbringens spez. Rückspiegel beim Mitführen sichthemmender Anhänger an Motorwagen; Verurteilung zu einer Busse von CHF 170.00 (MI-act. 19 f.).