Um diese Einwände bzw. deren Stichhaltigkeit rechtlich einordnen zu können, muss zunächst auf die aktuelle Schweizer Klimapolitik verwiesen werden. Denn nur vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Stossrichtung sowie des gesetzlichen Bezugsrahmens im Energiebereich lassen sich tragfähige Rückschlüsse hinsichtlich der Vertretbarkeit einer allfälligen steuerlichen Förderung von Energiespeichern ziehen. Der Bundesrat und das Parlament haben im Jahr 2011 einen Grundsatzentscheid für einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie gefällt. In Art. 12a KEG wurde in der Folge festgelegt, dass keine Rahmenbewilligungen für die Erstellung von Kernkraftwerken mehr erteilt werden.