Unabhängig vom Entscheid über die Massgeblichkeit des Merkblatts für das Verwaltungsgericht (vgl. zur Bindungswirkung von Verwaltungsverordnungen für gerichtliche Instanzen BGE 144 III 353 E. 2.2 S. 355 f.; Urteil des Bundesgerichts 2C_266/2019 vom 23. Januar 2020 E. 1.5) lässt sich damit die Verweigerung der Abzugsfähigkeit der zu einer Photovoltaikanlage gehörigen Speicheranlage nicht ohne weiteres auf das Merkblatt stützen. 3.2.