Der hier infrage stehende Batteriespeicher dient hingegen nicht der Speicherung bzw. Lagerung eines Energieträgers, sondern von elektrischer Energie und trägt damit zur besseren Ausnutzung der energieerzeugenden Photovoltaikanlage bei. Der Einsatz einer Speichereinheit ist nicht vergleichbar mit der Lagerung von Heizöl 94 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2020