2.2. Der Beschwerdeführer macht eine Gehörsverletzung und eine Verletzung von Treu und Glauben bzw. des Prinzips der Rechtssicherheit geltend, da ihm ursprünglich nur eine Verwarnung in Aussicht gestellt, am Ende aber trotz identischer Sach- und Rechtslage die Rückstufung seiner Bewilligung verfügt worden sei.