Aufgrund der Schuldenwirtschaft, der Straffälligkeit und der Sozialhilfeabhängigkeit des Beschwerdeführers stellte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) diesem am 20. September 2019 zur Gehörswahrung eine (erneute) Verwarnung in Aussicht (MI-act. 284 ff.). Nachdem der Beschwerdeführer hierzu mit Brief vom 11. Oktober 2019 Stellung nehmen konnte (MI-act. 291 f.), verfügte das MIKA am 8. November 2019 stattdessen den Widerruf seiner Niederlassungsbewilligung unter ersatzweiser Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Rückstufung;