Der Beschwerdeführer wurde überdies zahlreiche Male betrieben und erwirkte gemäss den in den Akten liegenden Betreibungsregisterauszügen seines früheren und seines derzeitigen Wohnorts vom 16. September 2019 insgesamt 40 offene Verlustscheine im Gesamtbetrag von über Fr. 65'000.00 gegen sich (MI-act. 279 f., 281 f.). Darüber hinaus bezog er ab Juni 2010 (teilweise zusammen mit seinem Sohn und seiner damaligen Ehefrau) Sozialhilfe und musste bis Ende März 2019 von seinen Wohnsitzgemeinden mit Fürsorgegeldern von insgesamt rund Fr. 219'000.00 unterstützt werden (MI-act. 210 ff., 239, 260, 276, 283, 362). Nachdem er ab -4-