- Urteil des Bezirksgerichts T. vom 23. Juni 1998 wegen falschen Zeugnisses; Verurteilung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von fünf Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren (MI-act. 84 ff.); - Strafbefehl des Bezirksamts R. vom 10. Dezember 1998 wegen Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn, Nichtanpassens der Geschwindigkeit an die Strassenverhältnisse mit Unfallfolge und Nichtgenügens der Meldepflicht bei entstandenem Sachschaden; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 1'100.00 (MI-act. 93 f.); - Urteil des Bezirksgerichts T. vom 6. Juni 2000 wegen Verursachens von unnötigem Lärm;