A. Der 1972 geborene Beschwerdeführer ist kosovarischer Staatsangehöriger und reiste am 13. September 1991 als Asylbewerber in die Schweiz ein (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 5). Nachdem sein Asylgesuch am 9. November 1992 abgelehnt worden war, wurde er vorläufig aufgenommen (MI-act. 23 ff.). Am 2. Juli 1993 heiratete er in T. die gleichaltrige Schweizerin B., worauf ihm am 26. Oktober 1993 eine Aufenthaltsbewilligung und am 27. April 1998 die Niederlassungsbewilligung erteilt wurde (MI-act. 35, 41, 83). Aus der Ehe gingen zwei heute erwachsene Kinder hervor, welche beide über das Schweizer Bürgerrecht verfügen (MI-act. 54).