151), erscheint wenig zielführend. Die Stadt hat sich gemäss eigenen Angaben im REL und im Planungsbericht zum Ziel gesetzt, die nicht grundeigentümerverbindliche Gartenstadt-Richt- linien (vgl. dazu Duplik, S. 19 Rz. 59) in der Nutzungsplanung umzusetzen (REL, S. 51; Planungsbericht, S. 48 und 75). Die von der Stadt in der Duplik (S. 20 f. Rz. 62) zitierten Argumente für die Vergabe des Wakkerpreises 2014 an die Stadt Aarau, speziell die fett hervorgehobene Stelle zur Rolle der Gartenstadt-Richtlinien für die Bewahrung des Quartiercharakters, unterstreichen nur die Wichtigkeit dieses Ziels.