Schliesslich gilt es bei der Gewichtung des Interesses an einer höheren baulichen Dichte relativierend zu berücksichtigen, dass in den Gartenstadtquartieren kein Bevölkerungswachstum angestrebt wird; der erwartete Bevölkerungszuwachs soll in anderen Stadtteilen aufgenommen werden (siehe dazu schon Erw. 1.4 und 1.6 vorne). Entsprechend wird mit höheren Nutzungen primär ein erhöhter Flächenbedarf pro Bewohner befriedigt (vgl. dazu REL, S. 22). Dieses Interesse darf nicht mit dem hohen öffentlichen Interesse an innerer Verdichtung (gemäss den Planungsgrundsätzen in Art. 1 Abs. 2 lit. abis und Art. 3 Abs. 3 lit.