5.3.4. Für eine vollständige und korrekte Interessenabwägung zwischen den Erhaltungszielen der Bewahrung der Bebauungsstruktur und der grosszügigen Durchgrünung auf der einen Seite und der Erhöhung der Nutzungsdichte auf der anderen Seite ist des Weiteren von Belang, in welchem Ausmass die horizontale Ausdehnung der Überbauungen im Falle der Einführung einer ÜZ von 0.25 und der nicht besitzstandsgeschützten Neugestaltung auf jenen Grundstücken durchschnittlich zu reduzieren wäre, die eine ÜZ zwischen 0.25 und 0.35 aufweisen; das sind gemäss GIS-Auswertung 143 (169 – 26) Grundstücke, also ein Anteil von 16,7 % an den überbauten 853 Grundstücken.